Stornobedingungen
Wir wollen unsere zukünftigen Gäste nicht mit den
nachstehenden Vertragsbedingungen abschrecken. Sollten Sie gezwungen
sein Ihren Urlaub nicht anzutreten,
sprechen Sie bitte mit uns! Es gibt in jedem Fall eine
zufriedenstellende Lösung. Im Falle einer Stornierung werden wir
selbstverständlich versuchen, das Mietobjekt anderweitig zu
vermieten.
Rechte und Pflichten aus dem
Gastaufnahmevertrag
Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe. Herausgegeben von der Fachgruppe
Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband
e.V. (DeHoGa).
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt
und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich
war, bereit gestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Gleichgültig, auf welche
Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers
dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4a Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der
vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu
bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
4b Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung
20 % des Übernachtungspreises, bei der Pensionvereinbarung (Zimmer mit
Verpflegung) 40 % des Pensionspreises, bei Ferienwohnungen/Ferienhäusern
10 %.
5a Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle
zu vermeiden.
5b Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die
Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand: Ilmenau.
Es gelten dabei folgende Rücktrittspauschalen:
Bei Zimmerreservierung in Hotels, Gasthöfen, Pensionen usw.
Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn:
10 % des Reisepreises, aber mindestens 26,00 Euro
Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn:
20 % des Reisepreises, aber mindestens 41,00 Euro
Bis zum 11. Tag vor Reisebeginn:
40 % des Reisepreises, aber mindestens 52,00 Euro
Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn:
60 % des Reisepreises.
Bei Reservierungen von Ferienwohnungen und Ferienhäusern:
Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn:
10 % des Reisepreises, aber mindestens 26,00 Euro
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:
25 % des Reisepreises, aber mindestens 41,00 Euro
Bis zum 22. Tag vor Reisebeginn:
50 % des Reisepreises, aber mindestens 52,00 Euro
Danach: 80 % des Reisepreises.
7. Der Reisende ist verpflichtet,
eventuelle Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, so tritt Anspruch auf Minderung nicht ein.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.