Stornobedingungen

Wir wollen unsere zukünftigen Gäste nicht mit den nachstehenden Vertragsbedingungen abschrecken. Sollten Sie gezwungen sein Ihren Urlaub nicht anzutreten, sprechen Sie bitte mit uns! Es gibt in jedem Fall eine zufriedenstellende Lösung. Im Falle einer Stornierung werden wir selbstverständlich versuchen, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe. Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DeHoGa).


1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereit gestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4a Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
4b Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises, bei der Pensionvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises, bei Ferienwohnungen/Ferienhäusern 10 %.

5a Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5b Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand: Ilmenau.

Es gelten dabei folgende Rücktrittspauschalen:

Bei Zimmerreservierung in Hotels, Gasthöfen, Pensionen usw.

Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn:
10 % des Reisepreises, aber mindestens 26,00 Euro

Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn:
20 % des Reisepreises, aber mindestens 41,00 Euro

Bis zum 11. Tag vor Reisebeginn:
40 % des Reisepreises, aber mindestens 52,00 Euro

Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn:
60 % des Reisepreises.

Bei Reservierungen von Ferienwohnungen und Ferienhäusern:

Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn:
10 % des Reisepreises, aber mindestens 26,00 Euro

Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:
25 % des Reisepreises, aber mindestens 41,00 Euro

Bis zum 22. Tag vor Reisebeginn:
50 % des Reisepreises, aber mindestens 52,00 Euro

Danach: 80 % des Reisepreises.

7. Der Reisende ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft,  einen Mangel anzuzeigen, so tritt Anspruch auf Minderung nicht ein.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.